Impressum
StattLand
Sulgenbachstrasse 10
3007 Bern
+41 31 371 10 17
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Konzept/Design: amietkerle.ch
Webentwicklung: Humantools Interactive, Kaspar Lüthi
Copyright Fotos: Bern Welcome, Martin Bichsel, Lisia Bürgi, Jürg Curschellas, Mirjam Fierz, Alexander Gempeler, Ruben Hollinger, Kursaal Bern, Adrian Moser, A. von Gunten, Parlamentsdienste, Purplelens, M. Reist, Schweiz Tourismus, Joël Strübi, Manuel Uebersax, Fabian Unternährer
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Angebot am Stadtrundgangfestival Bern interessieren und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Die AGBs regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen und StattLand für die von StattLand erbrachten Leistungen.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per eMail oder über die Website erfolgen kann, entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und StattLand auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens StattLand zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form und wird im Regelfall schriftlich per eMail erfolgen.
(3) Bei öffentlichen Angeboten von StattLand kommt der Vertrag durch Teilnahme zustande.
2. Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens StattLand sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
(2) Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch StattLand.
(3) Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und –umfang seitens StattLand sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. StattLand setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
(4) Die Teilnehmer*innenzahl eines Rundgangs sollte bei einer Gruppenbuchung i.d. Regel max. 25 Personen betragen. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren.
(5) StattLand behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.
(6) Angebote von StattLand finden bei jeder Witterung statt.
3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise
(1) Die Preise richten sich nach den jeweils aktuellen Preisangaben auf der Website stattland.ch.
(2) Die angegebenen Gruppenpreise sind Mindestpreise und beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen und auf eine bestimmte Teilnehmer*innenzahl. Bei Überschreitungen können zusätzliche Entgelte pro Person berechnet werden. Weitere Leistungen (z. B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten, Parkgebühren, Verpflegungskosten, Kurtaxe/Abgaben) sind zusätzlich zu entrichten.
(3) Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann StattLand eine Gebühr in angemessener Höhe verrechnen.
(4) Die Zahlungsfrist ab Rechnungsdatum beträgt 30 Tage.
4. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch die Kundin/den Kunden
(1) Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Termin gegen eine administrative Gebühr (siehe Punkt 4.2) möglich. Vom 13. bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Veranstaltungspreises, ab dem 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen sind 100% des Veranstaltungspreises fällig.
(2) Jede Änderung (Abmeldung, Verschiebung usw.) verursacht administrativen Aufwand. Trifft Ihre Änderungsmitteilung nach Versand unserer schriftlichen Bestätigung ein, verlangen wir eine einmalige Gebühr von CHF 20.- pro Auftrag.
(3) Im Falle des Zuspätkommens der Kundin/des Kunden besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
Dem Wunsch der Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner der Kundin/des Kunden und den Mitarbeitenden von StattLand (u.U. gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes) entsprochen.
(4) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kundin/des Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
5. Stornierung/Rücktritt seitens StattLand
StattLand behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:
(1) – bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmerzahlen bei öffentlichen Veranstaltungen
– bei Einwirkung höherer Gewalt bzw. extremen Wetterlagen
– bei akuter Erkrankung oder sonstiger nicht selbst verschuldeter Verhinderung der Mitarbeitenden ohne Ersatzmöglichkeit. In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.
(2) – wenn die Kundin/der Kunde in oder Teilnehmer*innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören
– wenn die Kundin/der Kunde oder Teilnehmer*innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
– wenn Teilnehmer*innen aufgrund einer Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.
In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens StattLand auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.
6. Zahlungsbedingungen
(1) In vereinbarten Fällen und bei von StattLand öffentlich angebotenen Veranstaltungen ist die Zahlung zu Beginn der Leistung an die Rundgangleitung zu erfolgen. Dies gilt nicht, wenn die Teilnehmenden ein Ticket mit sich führen.
(2) Die Preise verstehen sich grundsätzlich in Schweizer Franken und sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) kalkuliert. StattLand ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
7. Haftung
(1) Die Festivalorganisation haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Mitarbeitenden, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Die Festivalorganisation haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden, jedoch für deren ordnungsgemässe Vermittlung.
(3) Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie/er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber der Festivalorganisation anzuzeigen. Sollte es zu Ausfällen von versprochenen Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert gegenüber der Ausschreibung bedeuten, so haftet die Festivalorganisation dafür maximal im Umfang des vereinbarten Preises.
(4) Eine Haftung seitens Festivalorganisation bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Festivalorganisation übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Unfall während der Durchführung eines Angebots.
(5) Bei Kinder- und Jugendangeboten übernehmen grundsätzlich weder die Festivalorganisation noch die Mitarbeitenden die Aufsichtspflicht; seitens des Auftraggebers ist Begleitpersonal erforderlich.
8. Datenschutz
(1) Die Kundin/der Kunde ist einverstanden, dass die von ihr/ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von der Festivalorganisation für die Kundenbetreuung verwendet werden.
(2) Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin/des Kunden und der Festivalorganisation untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für daraus resultierende Streitigkeiten ist Bern.
10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.
Datenschutzrichtlinien
Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen aufzeigen, welche Daten wir auf unserer Webseite bearbeiten und welche Rechte Sie diesbezüglich haben. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen und wir verarbeiten Ihre Daten nur gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung auf unserer Webseite verantwortlich ist:
Verein StattLand Bern
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Datenschutzerklärung Verein StattLand Bern, 15. November 2021
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